Wir freuen uns natürlich über jedes entgegengebrachte Interesse an einer unseren Immobilien, allerdings sind Besichtigungen derzeit aus zwei Gründen nicht gestattet:
Merke: Die meisten Immobilienmakler in Südtirol arbeiten auf freiberuflicher Basis und jede verneinte Besichtigung bedeutet eine potenziell verlorene Einnahmequelle. Darum liebe Kunden, bringet uns im Interesse der Allgemeinheit nicht in Versuchung und besteht bis zum 03.05.2020 nicht auf eine noch so harmlos wirkende Besichtigung.
Wer aufgrund der allgemeinen Unsicherheit im Vorhinein und des Ausgangsverbotes im Nachhinein keine passende Bleibe mehr finden konnte, seine vorherige Wohnung jedoch bereits verlassen muss, bleibt bei uns nicht auf der Strecke. In diesen Notsituationen stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite und versuchen, immer unter Einhaltung der gesundheitlichen Schutzvorkehrungen und in Absprache mit den Behörden, so schnell wie möglich eine passende Unterkunft zu organisieren.
Ja, als Erbringer eines öffentlichen Dienstes gehen die Notarstudien in Italien ihren Diensten auch weiterhin nach, ferner werden bereits vereinbarte oder in Ausnahmefällen noch zu vereinbarende und nicht aufschiebbare Notartermine unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorkehrungen wahrgenommen, wir empfehlen jedoch eine kurze Rückmeldung mit dem jeweiligen Studio bzw. eine Vertagung des Termins sofern möglich.
Ja, der Umzug ist unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen möglich, jedoch weisen wir auf folgende Schwierigkeiten hin (die Liste wird im Interesse der Betroffenen weiterhin aktualisiert)
Infolgedessen wird man von einem Mitarbeiter der Stadtwerke kontaktiert um einen Termin zu vereinbaren, bei welchem je nach Zone die Müllkarte und der Abfalleimer zugewiesen und übergeben werden.
Mietverträge unterliegen laut dem D.P.R. Nr. 131/1986 („TUR“) der Registrierungspflicht innerhalb 30 Tage ab Beginn der Laufzeit. Es ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Erste Anlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten des Mietzinses bleibt das Institut für den soziale Wohnbau des Landes Südtirols, kurzum WOBI, welches ebenfalls landesweit den Parteienverkehr erheblich eingeschränkt hat. Wir empfehlen daher auch hier vorherige Kontaktaufnahme online über www.wobi.bz.it oder unter 0471 906 666.
Auf jeden Fall raten wir bei Auftreten einer unmittelbaren Zahlungsschwierigkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, welcher v.a. aufgrund der aktuellen Notsituation durchaus zu einem vorübergehenden Mietzinsnachlass bereit sein könnte.
Nein, ein Mietzinsnachlass bleibt auch weiterhin im Ermessen des jeweiligen Vermieters. In der Tat scheint dies nun die ideale Gelegenheit für das abgestellte Fahrrad in der gemeinschaftlichen Zufahrt, den zerkratzen Parkettboden und die Weigerung der Zahlung der Kondominiumsspesen zu sein – natürlich nicht! Daher unser Appell an die Vermieter nach genauer Abwägung der jeweiligen Situation, einen vorübergehenden Nachlass oder auch nur eine Verringerung des Mietzinses in Betracht zu ziehen.
Wir empfehlen aber in jedem Fall nicht auf eine schriftliche Nebenvereinbarung zum Mietvertrag zu verzichten.
Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir gerne telefonisch unter 0472 234185, per E-Mail unter info@sp-immobilien.it oder auch mittels (geimpfter) Brieftaube zur Verfügung.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
0473 234185
S&P Immobilien GmbH
Theaterplatz 21/b
I-39012 Meran
Telefon 0473 234185
Fax 0473 211021
E-Mail
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